Buchtipp – Der Bürger als Präsident
erschienen in der WLZ am 14.10.2014 Die „Mütter und Väter“ des Bonner Grundgesetzes statteten das Amt des Bundespräsidenten nicht mit besonderen Machtbefugnissen aus, denn in der Weimarer Republik waren die Befugnisse des Reichspräsidenten allzu oft missbraucht worden. Theodor Heuss (1884-1963), der 1949 als erster zum Bundespräsidenten gewählt wurde, war nach allgemeiner Einschätzung ein „Glücksfall“ für die junge Demokratie im Nachkriegsdeutschland. Weiterlesen